Mit der Reform des Straßenverkehrsrechts gibt es neue Gestaltungsmöglichkeiten für Kommunen:
Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und eine am neuen Gesetz orientierte Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden nach der parlamentarischen Sommerpause 2024 von Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Das bisherige Straßenverkehrsrecht gab der „Leichtigkeit des Autoverkehrs“ den Vorrang. Durch diesen starken Grundsatz fühlten sich viele Kommunen auch grundsätzlich in ihrer Handlungsfreiheit zur Gestaltung der Mobilität eingeschränkt.
Angesichts dieses Problems beschloss die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag Ende 2021 einen Paradigmenwechsel im Straßenverkehrsrecht. Dort heißt es:
„Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen“.
Wichtige Neuerungen:
- Die Leichtigkeit des Verkehrs, d.h. der Verkehrsfluss, ist nicht mehr oberstes Gebot, diese muss nur mehr berücksichtigt werden.
- Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten: keine Beschränkung mehr auf Kfz-Verkehr (innerhalb der gesamten StVO)
- Es gelten neue, nicht verkehrsbezogene Ziele (Anordnungsziele) – natürlich unter Berücksichtigung von Leichtigkeit und Nicht-Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs
- wie Klimaschutz – insb. Minderung von CO2-Emissionen, Verkehrsverlagerung auf Umweltverbund
- wie Gesundheitsschutz
- Es gibt mehr Spielräume zur Förderung des Umweltverbunds
- Fußverkehr
- Radverkehr
- ÖPNV
- weg von der „Erfordernis der (einfachen oder qualifizierten) Gefahrenlage“, statt dessen planende Steuerung: Es geht also weg vom Reagieren, nachdem etwas Schlimmes passiert ist, hin zu einem aktiven, vorausschauenden und strategischen Planungsansatz.
Für uns im Markt Heroldsberg– und besonders für den Gemeinderat – eröffnet die Reform neue Chancen, unseren Ort aktiv mitzugestalten. Viele Ideen, die früher am engen Rechtsrahmen scheiterten, können jetzt überhaupt erst gedacht und diskutiert werden. Es geht darum, gemeinsam kluge und alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln, die unsere Wege sicherer, angenehmer und klimafreundlicher machen.
Und ja: Wir müssen weiterhin kostenbewusst handeln – aber gute Ideen dürfen nicht an alten Hürden scheitern. Sie sollen gehört werden, geprüft werden und im besten Fall unseren Ort ein Stück besser machen.
Zur Veranschaulichung 2 Präsentationen, die sich mit der neuen Gesetzeslage beschäftigen:
Musterblätter
Die Musterblätter „Radverkehr“ der AGFK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.), in der der Landkreis ERH Mitglied ist und die damit auch in Heroldsberg anzuwenden sind:

Zur Veranschaulichung ein Beispiel aus Musterblätter Radverkehr Bayern: 9.5-1 auf Seite 23



