Marktgemeinderat

Der Marktgemeinderat Heroldsberg ist das demokratische Herz der Gemeinde: Er entscheidet über Geld, Bau, Mobilität, Energie, Soziales und Kultur – unterstützt durch spezialisierte Ausschüsse und eine professionelle Verwaltung.

Zusammensetzung des Marktgemeinderats

  • 1. Bürgermeister (berufsmäßig)
  • 20 ehrenamtliche Marktgemeinderätinnen und -räte

Ständige Ausschüsse

Diese Ausschüsse bereiten Themen vor oder entscheiden selbst, wenn sie beschließend eingesetzt sind:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Bau- und Umweltausschuss
  • Ausschuss für Kultur, Sport, Struktur, Bildung und Soziales
  • Ferienausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Den Vorsitz führt meist der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmtes Ratsmitglied.

Kernaufgaben des Marktgemeinderats Heroldsberg

Der Marktgemeinderat erfüllt alle Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Dazu gehören insbesondere:

  • Haushalt & Finanzen — Aufstellung, Beratung und Beschluss des Haushalts, Umschichtungen, Investitionsentscheidungen. Beispiel: 2025 wurden Mittel für die Schustergasse umgeschichtet, um das Projekt fortzuführen.
  • Bau- und Infrastrukturprojekte — Entscheidungen zu Bauleitplanung, Sanierungen, Straßenbau, Wasserversorgung. Beispiel: Sanierungsplanung am Wasserturm Kleingeschaidt.
  • Energie & Wärmeplanung — Strategische Entscheidungen zur nachhaltigen Wärmeversorgung. Beispiel: Präsentation der kommunalen Wärmeplanung im Oktober 2025.
  • Mobilität & Verkehr — Radwege, ÖPNV-Anbindung, Stellplatzsatzungen. Beispiel: Bike+Ride-Offensive am Bahnhof Heroldsberg.
  • Satzungen & Regelwerke — z. B. Stellplatzsatzung, Spielplatzsatzung.
  • Soziales, Kultur, Bildung — Förderung von Vereinen, Betreuungseinrichtungen, Kulturangeboten.


Wie der Marktgemeinderat arbeitet

Die Arbeitsweise folgt der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Rates.

1. Vorbereitung

  • Verwaltung erstellt Vorlagen (Fachbereiche: Bau, Finanzen, Bürgerdienste etc.). Beispiele der Fachbereiche: Personal, Bauamt, Kassenwesen.

2. Ausschussarbeit

  • Themen werden in den zuständigen Ausschüssen vorberaten oder abschließend beschlossen.
  • Fachliche Expertise der Verwaltung fließt ein.

3. Öffentliche Sitzungen

  • Der Marktgemeinderat tagt regelmäßig öffentlich.
  • Bürger*innen können teilnehmen (ohne Rederecht, außer in Bürgerversammlungen).

4. Beschlussfassung

  • Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen.
  • Beschlüsse sind im Ratsinformationssystem (RIS) einsehbar.

5. Umsetzung

  • Die Verwaltung setzt Beschlüsse um (z. B. Bauamt, Kassenwesen, Bürgerdienste).

Informationen aus den Sitzungen

… kommen bald!