Der Marktgemeinderat Heroldsberg ist das demokratische Herz der Gemeinde: Er entscheidet über Geld, Bau, Mobilität, Energie, Soziales und Kultur – unterstützt durch spezialisierte Ausschüsse und eine professionelle Verwaltung.
Zusammensetzung des Marktgemeinderats
- 1. Bürgermeister (berufsmäßig)
- 20 ehrenamtliche Marktgemeinderätinnen und -räte
Ständige Ausschüsse
Diese Ausschüsse bereiten Themen vor oder entscheiden selbst, wenn sie beschließend eingesetzt sind:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Bau- und Umweltausschuss
- Ausschuss für Kultur, Sport, Struktur, Bildung und Soziales
- Ferienausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
Den Vorsitz führt meist der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmtes Ratsmitglied.
Kernaufgaben des Marktgemeinderats Heroldsberg
Der Marktgemeinderat erfüllt alle Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Dazu gehören insbesondere:
- Haushalt & Finanzen — Aufstellung, Beratung und Beschluss des Haushalts, Umschichtungen, Investitionsentscheidungen. Beispiel: 2025 wurden Mittel für die Schustergasse umgeschichtet, um das Projekt fortzuführen.
- Bau- und Infrastrukturprojekte — Entscheidungen zu Bauleitplanung, Sanierungen, Straßenbau, Wasserversorgung. Beispiel: Sanierungsplanung am Wasserturm Kleingeschaidt.
- Energie & Wärmeplanung — Strategische Entscheidungen zur nachhaltigen Wärmeversorgung. Beispiel: Präsentation der kommunalen Wärmeplanung im Oktober 2025.
- Mobilität & Verkehr — Radwege, ÖPNV-Anbindung, Stellplatzsatzungen. Beispiel: Bike+Ride-Offensive am Bahnhof Heroldsberg.
- Satzungen & Regelwerke — z. B. Stellplatzsatzung, Spielplatzsatzung.
- Soziales, Kultur, Bildung — Förderung von Vereinen, Betreuungseinrichtungen, Kulturangeboten.
Wie der Marktgemeinderat arbeitet
Die Arbeitsweise folgt der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Rates.
1. Vorbereitung
- Verwaltung erstellt Vorlagen (Fachbereiche: Bau, Finanzen, Bürgerdienste etc.). Beispiele der Fachbereiche: Personal, Bauamt, Kassenwesen.
2. Ausschussarbeit
- Themen werden in den zuständigen Ausschüssen vorberaten oder abschließend beschlossen.
- Fachliche Expertise der Verwaltung fließt ein.
3. Öffentliche Sitzungen
- Der Marktgemeinderat tagt regelmäßig öffentlich.
- Bürger*innen können teilnehmen (ohne Rederecht, außer in Bürgerversammlungen).
4. Beschlussfassung
- Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen.
- Beschlüsse sind im Ratsinformationssystem (RIS) einsehbar.
5. Umsetzung
- Die Verwaltung setzt Beschlüsse um (z. B. Bauamt, Kassenwesen, Bürgerdienste).
Informationen aus den Sitzungen
… kommen bald!
